Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Bürogemeinschaft 3und3
Allgemeines und Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitlich befristete Nutzung von Arbeitsplätzen, Projekt-/Teamräumen und Besprechungsmöglichkeiten in der Bürogemeinschaft 3und3.co, M. Thomas, Seestraße 33, 83209 Prien am Chiemsee.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer oder Vertragspartner finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3und3.co überlässt einzelne Arbeitsplätze sowie Projekt-/Teamräume und Besprechungsmöglichkeiten zur tatsächlichen Nutzung. Die Nutzung kann tageweise, im Rahmen eines monatlichen Nutzungskontingents oder für längere Zeiträume vereinbart werden. Einzelheiten regelt der jeweilige Nutzungs- bzw. Untermietvertrag.
Vertragsgegenstand ist ausschließlich die tatsächliche Raum- und Arbeitsplatznutzung einschließlich üblicher Büroinfrastruktur im büroüblichen Umfang. Hierzu können insbesondere WLAN/Internet, Strom, Mitnutzung von Gemeinschaftsflächen, Küche und Sanitärflächen sowie Reinigung der Gemeinschaftsflächen gehören.
Die Nutzung der Anschrift von 3und3.co als Sitz-, Geschäfts-, Register-, Kanzlei-, Praxis-, Zustellungs- oder Impressumsadresse ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen. Eine solche Nutzung ist auch auf Websites, Briefbögen, Rechnungen, Verträgen, Behördenformularen, Registeranmeldungen, Social-Media-Profilen oder sonstigen öffentlichen Angaben nicht gestattet, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt wurde.
Zugewiesene Arbeitsplätze und Räume bleiben unter der Kontrolle von 3und3.co. Veränderungen an Arbeitsplätzen, Räumen, Einrichtung, Technik oder Zugängen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere auch an freiberuflich oder selbständig tätige Personen.
Arbeitsplätze und Räume dürfen ausschließlich für den im Vertrag angegebenen Zweck genutzt werden. Ungesetzliche, unrechtmäßige oder störende Nutzungen sind untersagt.
Mitumfasste Nebenleistungen sind auf einen üblichen Gebrauch im büroüblichen Umfang beschränkt.
Internet/WLAN und technische Mitnutzung
Internet/WLAN wird, soweit vertraglich vereinbart, ausschließlich als Nebenleistung zur tatsächlichen Nutzung der Arbeitsplätze und Räume bereitgestellt. Die Nutzung ist auf den büroüblichen Umfang beschränkt und umfasst ausdrücklich keine Hosting-, Server-, Streaming-, Rechenzentrums- oder vergleichbaren technischen Dienstleistungen.
Der Internetzugang wird über einen externen Provider bereitgestellt. 3und3.co hat auf dauerhafte Verfügbarkeit, Wartungszeiten, Störungen und tatsächlich verfügbare Bandbreiten keinen unmittelbaren Einfluss. Vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder verminderte Bandbreite begründen keine weitergehenden Ansprüche, soweit 3und3.co diese nicht zu vertreten hat.
Die insgesamt verfügbare Bandbreite ist begrenzt. Alle Nutzer sind verpflichtet, Internet/WLAN so zu nutzen, dass die vertragsgemäße Nutzung durch andere Nutzer nicht beeinträchtigt wird.
Telefonsekretariat, Rufannahme, Anrufweiterleitung, Empfangsdienst, Postservice oder Kommunikationsdienstleistungen werden nicht angeboten. Eine vorhandene Telefon- oder Videokonferenztechnik kann, soweit vereinbart, lediglich als technische Nebenleistung im Rahmen der Raum- oder Besprechungsraumnutzung mitgenutzt werden.
Nutzung
Die Nutzung der Arbeitsplätze und Räume ist werktags von Montag bis Freitag im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang möglich. Abweichende Nutzungszeiten können schriftlich vereinbart werden. Die Schließanlage kann mit einer Zugangssoftware gekoppelt sein; das Betreten des Büros kann zu Sicherheits- und Abrechnungszwecken dokumentiert werden. Bei Erreichen der vertraglich vereinbarten maximalen Nutzungstage kann der Zugang verwehrt werden.
Nutzer weisen bei Vertragsabschluss ihre Identität und, soweit erforderlich, ihre Unternehmereigenschaft bzw. selbständige oder freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen nach. Eine Gewerbeanmeldung wird nur verlangt, soweit sie für die jeweilige Tätigkeit des Nutzers tatsächlich vorhanden oder rechtlich erforderlich ist.
Die Überlassung von Nutzungsrechten, Schlüsseln, Zugangskarten oder Zugangscodes an andere Personen als die im Vertrag genannten Personen ist ausgeschlossen. Nutzer sind verpflichtet, überlassene Schlüssel, Zugangskarten und Zugangscodes vor Verlust, Diebstahl und unbefugter Weitergabe zu schützen.
Nutzer sind zur Einhaltung einer etwaigen Hausordnung für Gebäude und Anwesen verpflichtet.
Nutzer sind berechtigt, die Flurflächen, Toiletten und die Küche inklusive Kaffeevollautomat, Herd, Ofen und Kühlschrank mit allen anderen Nutzern zu nutzen.
Schnellgerichte können zur üblichen Mittagszeit ausschließlich in der Küche selbst zubereitet werden. Ausserhalb der üblichen Mittagszeit wird die Küche auch als Besprechungszimmer genutzt, das gegen Gebühr von jedem Nutzer gebucht werden kann.
Wenn vertraglich so vereinbart, kann eigene IT am Arbeitsplatz belassen werden. Eigene Küchengeräte wie Wasserkocher, Mikro-wellen usw. sind nicht gestattet.
Die regelmäßige Reinigung der Räume von 3und3.co ist inklusive. Nutzer sind verpflichtet Schreibtische und Räume so aufgeräumt zu halten, dass eine regelmäßige Reinigung einfach möglich ist.
Nutzer dürfen die Anschrift von 3und3.co nicht als Geschäftsadresse, Registeradresse, Kanzlei- oder Praxisadresse, Zustelladresse, Impressumsadresse oder ladungsfähige Anschrift verwenden, sofern dies nicht in einem gesonderten schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine bloße Nutzung eines Arbeitsplatzes oder Raumes begründet kein Recht zur Verwendung der Anschrift von 3und3.co gegenüber Behörden, Gerichten, Registern, Vertragspartnern oder der Öffentlichkeit.
Haftung
Nutzer sollen Arbeitsplätze, Räumlichkeiten und Umgebung vor Vertragsschluss besichtigen und zur Kenntnis nehmen. Die Arbeitsplätze selbst sind wie in einem gemeinschaftlich genutzten Büro nicht separat verschließbar.
3und3.co übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen.
3und3.co haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund etwaiger Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz im geschäftlichen Verkehr.
3und3.co übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Nutzern verursacht werden. Nutzer halten 3und3.co in solchen Fällen grundsätzlich von jedem Schaden frei und ersetzen 3und3.co die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
Nutzer weisen 3und3.co eine Haftpflicht-versicherung nach, die Schäden absichert, die der Nutzer möglicherweise verursacht.
Zahlung und Zahlungsfristen
Nutzungsentgelte für vertraglich vereinbarte Arbeitsplätze und Räume sind jeweils im Voraus am letzten Werktag des Monats für den Folgemonat fällig, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Rechnungen für gesondert vereinbarte Nebenleistungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
Für eventuell nötige Mahnungen werden €10 Mahngebühr erhoben. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des §288 Abs. 2 BGB.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen.
Kündigung
Die Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sind im jeweiligen Vertrag geregelt
Für die fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere sind dies Verstöße gegen wesentliche Vertragsbedingungen.
3und3.co ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Nutzer die Anschrift von 3und3.co unbefugt als Geschäftsadresse, Registeradresse, Kanzlei- oder Praxisadresse, Zustelladresse, Impressumsadresse oder ladungsfähige Anschrift verwendet oder wenn unter der Anschrift von 3und3.co Zwangsvollstreckungs-, Behörden-, Gerichts- oder Zustellungsmaßnahmen gegen einen Nutzer erfolgen, ohne dass hierfür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung besteht.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so bleiben diese AGB im Übrigen dennoch wirksam.
Erfüllungsort ist Prien am Chiemsee und Gerichtsstand ist Rosenheim.
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.