Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind gültig für sämtliche Leistungen, die 3und3.co Coworking, M. Thomas, „3und3.co“ gegenüber Ihren Kunden und Vertragspartnern im Rahmen des Coworking-Angebots der 3und3.co erbringt. Die hier enthaltenen Bestimmungen sind wesentliche Vertragsbedingungen.
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Vertragspartner, nachfolgend auch Coworker oder Mieter genannt, finden keine Anwendung.
3und3.co vermietet Coworking Arbeitsplätze, fallweise auch auch Projekt- und Besprechungsräume, Telefon- und Internetanbindung, virtuelle Büros als Geschäftsadresse einzeln und/oder kombiniert. Die Mietobjekte von 3und3.co können einzeln und/oder kombiniert von Coworkern für verschiedene Zeiträume gebucht und genutzt werden. Einzelheiten regeln jeweils Verträge.
Zugewiesene Arbeitsplätze und Räume bleiben unter der Kontrolle von 3und3.co. Eventuelle Veränderungen durch den Coworker müssen ausdrücklich im jeweiligen Vertrag beschrieben sein.
Das Angebot von 3und3.co richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig-keit handelt.
Arbeitsplätze und Büros dürfen ausschließlich für den im Vertrag angegebenen Zweck benutzt werden. Ungesetzliche und unrechtmäßige Nutzungen sind verboten ebenso wie solche Tätigkeiten innerhalb der Räumlichkeiten von 3und3.co.
Alle Inklusiv-Angebote („Flats„) sind beschränkt auf fairen Nutzen der Coworker im Sinne eines üblichen Ge- oder Verbrauchs.
Telefon- und Internetanbindung inkl. WLAN
Telefon- und Internetzugang inkl. WLAN wird im Detail vertraglich vereinbart. Grundsätzlich gilt das Angebot immer nur für Nutzung im büroüblichen Umfang und ausdrücklich nicht für Hostingleis-tungen oder Ähnliches.
Jeder zur Verfügung gestellter Zugang zu Telefon- und Internet wird von einem externen Provider betrieben. 3und3.co hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Es kann jederzeit aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen.
Die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite (bis zu 200MBit/s download und bis zu 50MBit/s upload) ist naturgemäß begrenzt. Um allen Coworkern ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, darf die zur Verfügung gestellte Bandbreite grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen, sobald dies andere Coworker beeinträchtigt. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Coworkers regelmäßig ein solches Streamen, den Download oder Upload größerer Datenmengen notwendig machen, muss eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen werden.
Gegen Gebühr kann jeder Coworker eine eigene Festnetznummer und eine Vielzahl von Flat-Varianten und weitere Optionen buchen, Details sind vertraglich zu vereinbaren.
Nutzung durch Coworker
3und3.co bietet seine Dienste werktags von Montag bis Freitag von 9:00 – 19:00 an. Coworker können vertraglich auch andere Nutzungszeiten vereinbaren. Die Schließanlage von 3und.co ist mit einer Software gekoppelt. Das Betreten des Büros wird aufgezeichnet. Bei Erreichen der vertraglich vereinbarten maximalen Nutzungstage kann der Zugang durch die Schließanlage verwehrt werden. Sonderregelungen können vereinbart werden.
Coworker übergeben mit Vertragsabschluss an 3und3.co eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder eine Gewerbeanmeldebe-scheinigung und/oder eine Kopie des Personalausweises der im Vertrag genannten Person(en), wie auch Steuernummer und UID.
Die Überlassung der Rechte aus Coworking Verträgen an andere Personen als in diesen Verträgen genannt, ist ausgeschlossen. Coworker sind verpflichtet überlassene Schlüssel, Zugangskarten oder -codes vor Verlust und Diebstahl zu schützen und dürfen diese keinem Dritten übergeben oder zugänglich machen.
Coworker sind zur Einhaltung einer etwaigen Hausordnung für Gebäude und Anwesen verpflichtet.
Coworker sind berechtigt, die Flurflächen, Toiletten und die Küche inklusive Kaffeevollautomat, Herd, Ofen und Kühlschrank mit allen anderen Coworkern zu nutzen.
Schnellgerichte können zur üblichen Mittagszeit ausschließlich in der Küche selbst zubereitet werden. Ausserhalb der üblichen Mittagszeit wird die Küche auch als Besprechungszimmer genutzt, das gegen Gebühr von jedem Coworker gebucht werden kann.
Wenn vertraglich so vereinbart, kann eigene IT am Arbeitsplatz belassen werden. Eigene Küchengeräte wie Wasserkocher, Mikro-wellen usw. sind nicht gestattet.
Die regelmäßige Reinigung der Räume von 3und3.co ist inklusive. Coworker sind verpflichtet Schreibtische und Räume so aufgeräumt zu halten, dass eine regelmäßige Reinigung einfach möglich ist.
Haftung
Coworker sollen Arbeitsplätze, Räumlichkeiten und Umgebung vor Vertragsschluss besichtigen und zur Kenntnis nehmen. Die Arbeitsplätze selbst sind wie in jedem Großraumbüro nicht separat verschließbar.
3und3.co übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen.
3und3.co haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund etwaiger Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz im geschäftlichen Verkehr.
3und3.co übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Coworkern verursacht werden. Coworker halten 3und3.co in solchen Fällen grundsätzlich von jedem Schaden frei und ersetzen 3und3.co die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
Coworker weisen 3und3.co eine Haftpflicht-versicherung nach, die Schäden absichert, die der Coworker möglicherweise verursacht.
Zahlung und Zahlungsfristen
Mieten für die vertraglich abonnierten Coworking Objekte sind jeweils im Voraus am letzen Werktag des Monats für den Folgemonat fällig.
Rechnungen für sonstige eventuelle Zusatzleistungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
Für eventuell nötige Mahnungen werden €10 Mahngebühr erhoben. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des §288 Abs. 2 BGB.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen.
Kündigung
Die Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sind im jeweiligen Vertrag geregelt
Für die fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere sind dies Verstöße gegen wesentliche Vertragsbedingungen.
Wenn gegen einen Coworker Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter der Adresse von 3und3.co erfolgen, ist 3und3.co berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung und einer Räumungsfrist von vier Tagen zu kündigen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so bleiben diese AGB im Übrigen dennoch wirksam.
Erfüllungsort ist Prien am Chiemsee und Gerichtsstand ist Rosenheim.
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.